Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Friedrichstadt-Palast Betriebs GmbH
gültig ab 1. April 2011
Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation an der Theaterkasse des Friedrichstadt-Palastes. Bei Buchungen im Call Center oder im Internet ist die Ermäßigungsberechtigung beim Einlass nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Rollstuhlfahrerplätze befinden sich im Parkett in der Preiskategorie 5. Anerkannte Begleiter von Schwerbehinderten und Rollstuhlfahrern (Merkzeichen B im Ausweis) haben freien Eintritt in den Preiskategorien 1-5, sie zahlen lediglich die Systemgebühr in Höhe von 2,00 €. Diese Begleiterkarten werden nach Verfügbarkeit vergeben. (Sitzplatz möglichst in gleicher PK) Das gilt auch für die Kindershow. Rentner erhalten eine Ermäßigung von 5,00 € auf Karten der Preiskategorien 1-4. Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige Sozial- und Wehrdienstleistende und Kinder bis 16 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 25% in den Preiskategorien 1-4. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten 10,00 € Ermäßigung in den Preiskategorien 1-4. Die Vorstellungen der Kindershow sind von Ermäßigungen ausgeschlossen (außer Begleiter von Schwerbehinderten und Rollstuhlfahrern).
Gruppenrabatte
Gruppenrabatte werden im Vorverkauf wie folgt gewährt: Für Vorstellungen der Kindershow wird Gruppen von mehr als 19 vollzahlenden Personen 10% Rabatt in den Preiskategorien 1-4 gewährt.
Schulklassenpreise auf Nachfrage (Festpreis zzgl. Systemgebühr). Gruppen von mehr als 9 vollzahlenden Personen erhalten 10% Rabatt in den Preiskategorien 1-4. Gruppen von mehr als 14 vollzahlenden Personen erhalten 15% Rabatt in den Preiskategorien 1-4. Nicht rabattfähig sind VIP-, Premium-Plätze und Tickets in der Preiskategorie 5, Karten für Sondervorstellungen (z.B. Premieren), Vorstellungen mit abweichender Preisgestaltung (z.B. Silvester), Vorstellungen an den Weihnachtsfeiertagen.
Provisionen
Wiederverkäufer von Friedrichstadt-Palast-Karten erhalten für VIP-, Premiumplätze und Tickets in den Preiskategorien 1-4 Provision nur nach vertraglicher Regelung. Rabatte, Provisionen und Ermäßigungen schließen sich gegenseitig aus.
Kartenrückgabe / Kartenumtausch
Die Rücknahme verkaufter Karten ist ausgeschlossen. Wird eine andere Show gespielt als die beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können diese Karten vor dem Aufführungstag zurückgegeben werden. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Ein Kartenumtausch ist möglich, sofern die Karten direkt beim Friedrichstadt-Palast bezogen wurden. Er erfolgt gegen Vorlage der Originalkarten und einer Gebühr von 5,00 € pro Karte mindestens 5 Kalendertage vor dem Vorstellungsdatum, jedoch nur für maximal 6 Karten. Für im Internet bezogene Produkte können gesonderte Bestimmungen gelten, die auf der entsprechenden Internet-Bestellseite bzw. im entsprechenden Bestätigungsschreiben aufgeführt sind.
Kartenversand
Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch zugesandt werden. Die Versandgebühr beträgt 3,00 € pro Auftrag. Für Einschreiben wird eine Gebühr von 7,00 € pro Auftrag erhoben. Beim Versand von Karten, Gutscheinen und anderen Produkten übernimmt der Friedrichstadt-Palast keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger, für Verlust oder für Beschädigung der Lieferung.
Ticketgebühren
Auf jedes Ticket entfällt eine Systemgebühr in Höhe von 2,00 €. Weiterhin wird eine Vorverkaufsgebühr von 15% des Ticketpreises (10% bis 18.11.2011) und bei Vorstellungen der Kindershow von 5% des Ticketpreises erhoben. Für Tickets in der Preiskategorie 5 sowie beim Kartenkauf am Tag der Vorstellung entfällt die Vorverkaufsgebühr.
Beim Erwerb von Karten über das Internet wird eine Vorverkaufsgebühr von 10% erhoben.
Gutscheine, Verfall von Gutscheinen und Guthaben
Der Anspruch aus einem Gutschein verfällt mit dem Auslaufen bzw. Absetzen der Vorstellung vom Spielplan, spätestens jedoch mit Ablauf von zwei Jahren seit Ausstellung des Gutscheins. Gutscheine können für den Erwerb der im Gutschein angegebenen Anzahl von Karten für die im Gutschein angegebene Vorstellung eingesetzt werden. Die Kartenvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin bzw. bestimmte Plätze besteht nicht. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt durch Vorlage des Gutscheins an der Theaterkasse im Friedrichstadt-Palast. Ein Anspruch auf Einlösung eines Gutscheins für eine andere als die im Gutschein genannte Vorstellung besteht grundsätzlich nicht. Guthaben aller Art verfallen nach Ablauf von zwei Jahren seit deren Entstehung.
Täuschung und Betrug
Stellt der Friedrichstadt-Palast einen Betrug, eine Täuschung oder den Versuch einer Täuschung oder eines Betruges im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Einlösung von Gutscheinen, Guthaben oder Karten fest, besteht kein Anspruch auf Einlösung der betroffenen Gutscheine, Guthaben bzw. Karten.
Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse gegen eine Gebühr von 5,00 € eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.
Einlass
Die Garderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden.
Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Garderobe kann gegen eine Gebühr zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Gebühren: Erwachsene: 1,50 €; Kinder: 0,70 €; Kleidersack: 7,50 € (selbst mitzubringen).
Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Es ist nicht gestattet, in der Kassenhalle oder sonst auf dem Gelände des Friedrichstadt-Palastes Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals des Friedrichstadt-Palastes ist Folge zu leisten.
Höhere Gewalt
Ist der Kunde an dem Besuch der Vorstellung aus Gründen gehindert, die nicht vom Friedrichstadt-Palast zu vertreten sind (höhere Gewalt) oder die nicht vorhersehbar sind oder durch zumutbaren Aufwand des Friedrichstadt-Palastes hätten abgewandt werden können, wird der Friedrichstadt-Palast von seiner Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen wie Sperrungen infolge von Terrorwarnungen etc. Von dieser Regelung erfasst ist auch der Fall, dass eine Vorstellung infolge von technischen Störungen, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch zumutbare Maßnahmen zu beheben bzw. gegen diese Vorsorge zu treffen war, ausfällt.
Dem Kunden stehen in diesem Fall auch keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen den Friedrichstadt-Palast zu.
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2011 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Friedrichstadt-Palastes ihrer Gültigkeit.